Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Die Novelle ist ein wichtiger Impulsgeber zur weiteren Beschleunigung des Windenergieausbaus.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag heute die BImSchG-Novelle verabschiedet hat. Diese starke Novelle wird uns zusätzlichen Schub geben. Die Straffungen in den Genehmigungsverfahren werden nicht nur den Projektträgern, sondern auch den Behörden helfen, das politisch erwartete Tempo beim Ausbau des Leistungsträgers Windenergie zu erreichen. Besonders positiv sehen wir die Erleichterungen für das Repowering. Damit kann die Erneuerung des Anlagenparks einen wichtigen Schub erfahren. Um die verbesserten Regelungen zum Repowering voll zur Entfaltung bringen zu können, braucht es eine zusätzliche Anpassung im BauGB, die bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden muss. Jetzt sind die Länder und die zuständigen Behörden aufgerufen, die neuen Bestimmungen schnellstmöglich umzusetzen und das Gesetz auch mit Leben zu füllen. Die BImSchG-Novelle hat gewaltiges Beschleunigungspotenzial. Dieses gilt es jetzt schnell zu entfesseln.”
Die Regierungsfraktionen hatten sich Ende Mai auf die Novelle geeinigt. Neben neuen Regelungen zum Repowering enthält die Novelle auch klare Fristen, eine Beschränkung der behördlichen Nachforderungsmöglichkeiten von Unterlagen sowie die Maßgabe, den Antragsprozess umfassend zu digitalisieren.
“Leider fehlt eine Verlängerung für die Aussetzung der schall- und schattenbedingten Abschaltungen von Windenergieanlagen in den Wintermonaten. Diese wurden von der Branche in den vergangenen zwei Winterhalbjahren stark genutzt und haben die Stromproduktion aus Windenergieanlagen im Winterhalbjahr signifikant gestärkt. Deshalb sollte es hier eine Verlängerung geben. Diese sollte nun in ein nächstes Gesetzespaket integriert werden ”, forderte Heidebroek.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies wird vermutlich in der kommenden Bundesratssitzung am 5. Juli der Fall sein. Danach tritt die Novelle mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: BWE e.V., 6.6.2024
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