Bundestag beschließt EEG 2023 / Reform setzt richtige Ziele und bringt erste Verbesserungen für Solarparks und Photovoltaik-Prosumer auf den Weg / Solarbranche mahnt: Momentum nicht verstreichen lassen und jetzt bürokratische Barrieren beseitigen
Als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die vom Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag auf den Weg gebrachte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Die Vervielfachung der Photovoltaik-Ausbauziele sei ein unübersehbares Zeichen des Aufbruchs, zugleich aber auch eine Messlatte für die Energie- und Klimaschutzpolitik der kommenden Jahre, so der Branchenverband. Das EEG 2023 sieht vor, die solare Kraftwerkskapazität in Deutschland von heute rund 60 Gigawatt bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt zu steigern. Zur Zielerreichung muss der Anteil der Solarenergie an der heimischen Stromversorgung in den kommenden zehn Jahren von derzeit rund 10 Prozent auf nahezu 30 Prozent anwachsen.
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig hält dies für möglich, mahnt aber zugleich: „Diese richtigen und alternativlosen Ziele sind nur erreichbar, wenn Investitionsbarrieren jetzt konsequent eingerissen werden und schnell weitere Reformpakete folgen.“ Die Interessenvertretung der Solarbranche begrüßt, dass die Ampelkoalition mit dem heute verabschiedeten energiepolitischen „Osterpaket“ auch auf konkreter regulatorischer Ebene erste Weichen in die richtige Richtung gestellt habe. So seien Auktionsvolumen für den Zeitraum ab 2023 entsprechend erhöht, die Flächenkulisse für künftige Solarparks etwas erweitert, der solare Eigenverbrauch bei großen Solardächern erleichtert und die Förderanreize für Solardächer zum Teil nachjustiert worden.
„Bei privaten Immobilienbesitzern und im Bereich großer Solarparks rechnen wir jetzt mit einem deutlichen Anziehen der Nachfrage. Einige Zahnräder im Maschinenraum der Energiewende wurden frisch geölt, wichtige Antriebsriemen fehlen jedoch weiterhin, um der Solarisierung die nötige Schubkraft zu verleihen“, so Körnig. Weitere bürokratische Hemmnisse für die dezentrale solare Direktversorgung müssten nun schnell abgebaut werden, damit beispielsweise auch Mieter künftig noch unmittelbarer von preiswerter Solarenergie profitieren können. Ebenso überfällig seien Reformen, um riesige Solarpotenziale nun auch in der Nah- und Fernwärme endlich stärker zu nutzen.
Körnig: „Mit dem heutigen Parlamentsbeschluss sind Erneuerbare Energien auch energierechtlich von „überragendem öffentlichen Interesse“. Vom Netzanschluss bis zum Steuerrecht müssen weitere Barrieren aus dem Weg geräumt und Prozesse beschleunigt werden. Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.“
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 7.7.2022
www.solarwirtschaft.de
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