Der Bundesrat hat heute in einer Stellungnahme zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) den bedeutenden Stellenwert von Biogas für die Energiewende anerkannt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, die Förderung von KWK-Anlagen auch davon abhängig zu machen, ob diese mit Wärme aus regenerativem Biogas betrieben werden. Der Bundesrat ist damit einer Kernforderung der Branche gefolgt.
Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW): „Wir begrüßen, dass der Bundesrat Biogas eine maßgebliche Bedeutung für KWK zuschreibt. Denn für eine gelingende Wärmewende müssen wir uns hier auf erneuerbare Brennstoffe fokussieren. Gerade in Nordrhein-Westfalen werden wir zukünftig auf die verstärkte Nutzung von Biogas angewiesen sein, um sowohl Industrie als auch Ballungsräume flexibel mit erneuerbarer Wärme versorgen zu können. Dafür wird KWK eine Schlüsseltechnologie sein, wie die Landesregierung in ihrer Energieversorgungsstrategie erkannt hat. Der Bundestag ist jetzt aufgefordert, der Empfehlung zu folgen und Biogas in den Wärmebonus einzubeziehen.“
KWK-Anlagen wird im Zuge der Energiewende eine große Bedeutung zugeschrieben, da hier gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und genutzt werden können. Klimafreundlich sind KWK-Anlagen aber nur dann, wenn sie mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür ist Biogas ein idealer Energieträger. Damit auch im Wärmesektor schneller CO2-Emissionsminderungen erreicht werden, soll durch den sogenannten Wärmebonus im KWKG der Ausbau beschleunigt werden.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 13.3.2020
www.lee-nrw.de