Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Demnach werden die Ausschreibungsmengen für Solar- und Windkraftwerke, um die sich Anbieter bemühen können, in den nächsten drei Jahren um insgesamt vier Gigawatt steigen: von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021.
Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor.
Die Vergütungen für größere Aufdachanlagen werden auf Raten der Ministerpräsidenten nicht bereits zum 1. Januar, sondern innerhalb der nächsten Monate in mehreren Schritten gekürzt. Viele andere Forderungen des Bundesrates vom 23. November 2018 hat der Bundestag in seiner Beschlussfassung vom 30. November 2018 ignoriert.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat daher die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Ministerpräsidenten regen überdies ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.
Quelle: PHOTON, 16.12.2018
www.photon.info
vgl. Planungsperspektive bis 2030 zügig aufzeigen –Energiewende aktiv begleiten
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vgl. Bundesrat kritisiert geplante Photovoltaik-Sonderkürzung
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Hintergrund:
s. Neue ehrgeizige Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
s. BWE legt Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Windenergie vor
vgl. Solaranlagen sind 2018 noch lukrativer geworden
s. Energiesammelgesetz: Pressestatement zum Kabinettsbeschluss
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