Bürgerwind in Mecklenburg-Vorpommern

Starker Rückhalt bei lokalen Akteuren und interkommunaler Austausch führen zu Planungserfolg.

Dass bei guter Zusammenarbeit in der Region die Bürgerteilhabe möglich ist, zeigt die erste genossenschaftlich organisierte Bürgerwindenergieanlage in Mecklenburg- Vorpommern. Die 3 Megawatt-Anlage ist Teil eines Windparks mit insgesamt acht WEA auf der Gemarkung der Gemeinden Bütow und Zepkow in der Müritzregion. Zukünftig werden die Erlöse aus dem Anlagenbetrieb der 2015 neu gegründeten Bürgerwindgenossenschaft Müritz eG zugute kommen, deren 85 Mitglieder, allesamt aus der Region stammend, Anteilsscheine in Höhe von ca. 850.000€ gezeichnet haben.

Von Anfang an war bei den Planungen die interkommunale Zusammenarbeit oberstes Gebot. Wichtig war ebenfalls, dass die Projektierer Enercon und naturwind fünf Jahre vor Baubeginn ein gemeinsames Windparkkonzept entwickelt hatten, wodurch eine hemmende Konkurrenzsituation vermieden werden konnte. Die letzte der acht Neuanlagen wird Ende September in Betrieb genommen.

Quelle: Fachagentur Windenergie an Land e.V.,29.09.2016
www.fachagentur-windenergie.de

vgl. Mecklenburg-Vorpommern: Planungsrechtliche Umsetzung des Energiekonzepts wird unterstützt

s. Keine Ausschreibungspflicht für Bürgerwindprojekte im neuen EEG!

s.Neue Studie zeigt: Bürgerenergie durch Ausschreibungen bedroht