BRANDENBURG BESCHLIESST SONDERABGABE FÜR KOMMUNEN

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Kommunen im Umkreis von 3 Kilometern teilen sich 10.000 EUR jährlich pro Neuanlage.

Der Brandenburger Landtag hat am 11. Juni 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird im Land Brandenburg eine Sonderabgabe für Windenergieanlagen eingeführt. Ziele des Gesetzes sind, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Zahlungsverpflichtet sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2020 bezuschlagt und in Betrieb gegangen sind.

Das Gesetz wurde gemeinsam von den Regierungsfraktionen SPD und Die Linke sowie der CDU-Opposition eingebracht. Die Sonderabgabe beläuft sich auf 10.000 EUR pro WEA im Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet sich ganz oder teilweise im 3-Kilometerradius um den jeweiligen Anlagenstandort befindet. Die Abgabe wird dann anteilig der jeweiligen Fläche gezahlt.

Die Mittel sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen und sollen für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Windenergie vor Ort verwendet werden. Als konkrete Beispiele werden hier genannt: die Aufwertung des Ortsbildes, Bereitstellung von Informationen zu erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen, kommunaler Veranstaltungen sowie Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die mit dem Gesetz eingeführte Sonderabgabe ist die erste ihrer Art in Deutschland. Mecklenburg-Vorpommern hatte mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V) bereits 2016 eine formelle Verpflichtung zu finanzieller Teilhabe eingeführt, welches aktuell beim Bürgerwindpark Schönberg (Landkreis Nordwest-Mecklenburg) Anwendung findet.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stärkung der kommunalen Teilhabe für Windenergie auf Bundesebene wird in der AG Akzeptanz/Energiewende beraten.

Weiterführende Informationen:

  • Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen(Windenergieanlagenabgabengesetz–BbgWindAbgG): Drucksache 6/10392
  • Anwendungsfall BüGembeteilG: Windpark Schönberg

Quelle: Fachagentur Windenergie an Land e.V., 12.6.2019
www.fachagentur-windenergie.de

s. BWE für Diskussion über bundeseinheitlichen Rahmen zur Bürgerbeteiligung bei Windenergie

vgl. Planungs- und Investitionssicherheit erhalten – Windbranche skeptisch gegenüber Beteiligungsgesetz

s. Bürgerbeteiligung bei der Energiewende ist wichtig

s. Bürgerbeteiligung ist Schlüssel zur Akzeptanz und zum Erfolg der Energiewende