BNetzA: Höchstwert bleibt stabil bei 7,35 Cent

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Erneuerbaren-Ausschreibungen 2025 festgelegt. Der Höchstwert für die Windenergie an Land bleibt auf dem Niveau von 2024.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die Bundesnetzagentur hat richtig entschieden. Es ist ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit und schafft eine starke Motivation, neue Projekte anzupacken. Trotz steigender Preise für Anlagen und Bauleistungen ist so eine Grundlage für die Realisierung künftiger Projekte gelegt.” 

Die jüngste Studie der Deutschen Windguard zur Kostensituation der Windenergie zeigt die Herausforderungen, denen sich die Branche gegenübersieht. Weitere Innovationen und Effizienzgewinne helfen den Kostendruck abzufedern. Im Jahr 2024 wurde ein Rekordvolumen von 10.996 Megawatt neu bezuschlagt. Dieses Volumen wird sich laut aktuellen Zahlen der Fachagentur Wind- und Solarenergie in rund 20 Monaten in einem deutlichen Aufschwung beim Ausbau niederschlagen. Gleichzeitig werden zum Ende des Jahres mehr als 12.000 Megawatt an Neugenehmigungen in der Bilanz stehen. 

“Die Windenergie an Land beschließt ein Rekordjahr. Der stabile Höchstwert wird dazu beitragen, den gesetzlich definierten Ausbaupfad zu erreichen und zu halten ”, so Heidebroek abschließend.

Zur Mitteilung der Bundesnetzagentur

Quelle: BWE e.V., 19.12.2024
www.wind-energie.de

s. Vertrauensfrage: BEE zieht gemischte Ampel-Bilanz

s. Parteiübergreifende Mehrheit für Solarausbau

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vgl. Unzureichend und untauglich

s. Zwei-Drittel-Mehrheit für engagierte Solarpolitik

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vgl. COP 29: Weltgemeinschaft darf Fokus auf Energiewende nicht verlieren

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Verkauf: Bestehender VESTAS V90 Windpark mit Pachtstandort in Betrieb

s. Zügige Verabschiedung geplanter Gesetze und Maßnahmen für Kontinuität beim Erneuerbaren Ausbau notwendig

Projektentwicklung Projektvermarktung Windparks Altanlagen Bestandwindparks Repowering

vgl. Energieministerkonferenz: Keinen Stillstand in der Energiepolitik zulassen!

Verkauf Projektrecht mit Baugenehmigung VESTAS V162

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