BNetzA eröffnet Ausschreibung für Dezember – Höchstwert erneut zu niedrig

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Eckdaten zur Dezemberausschreibung für die Windenergie an Land bekanntgegeben. Mit abermals 5,88 Cent je Kilowattstunde ist der Höchstwert für Gebote aus Sicht des Bundesverbands WindEnergie BWE dabei zu niedrig bemessen.

BWE-Präsident Hermann Albers: „Ohne eine Anpassung des Höchstwertes an den Industriepreisindex droht der Ausbau zu erlahmen. Die Kosten der Projektierer haben sich durch die Krise vervielfacht. Der unverändert zu niedrig angesetzte Höchstwert in der Ausschreibung ignoriert diese Preisanstiege. Damit kann der Höchstwert als Grundlage für die Finanzierung der Projekte kaum noch herangezogen werden. Zusätzlich bestehen angesichts der Debatte um Zufallsgewinne Sorgen vor nachträglichen Markteingriffen des Staates. Dies alles kann dazu führen, dass trotz vorhandener Genehmigungen die Teilnahme unter den Erfordernissen der Energiewende bleibt“, warnte der BWE-Präsident. Der Bundesverband WindEnergie hatte bereits anlässlich der deutlich unterzeichneten September-Ausschreibungsrunde auf diese Probleme hingewiesen.

Die Kosten für die Vermarktung sind ebenfalls deutlich gestiegen; diese haben sich tendenziell verzehnfacht. Auch dieser Entwicklung trägt der angesetzte Höchstwert nicht Rechnung. Bereits in den vergangenen Ausschreibungsrunden bezuschlagte Projekte können in vielen Fällen aufgrund der Entwicklungen bei Kosten und Zinsen nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, den Höchstwert anzupassen, macht davon aber bisher keinen Gebrauch. Neben dem unzureichenden Höchstwert belasten auch nachlaufende Preissteigerungen die Projekte.

„Zwischen der Ausschreibung und der tatsächlichen Inbetriebnahme liegen mehr als zwei Jahre. In dieser Zeit können sich jedoch die Kosten für Komponenten, Bauleistungen oder Zinsen für Kredite stark verändern. Wir beobachten seit einiger Zeit eine regelrechte Explosion der Kosten entlang der gesamten Lieferkette. Ein starrer Höchstpreis ohne Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung ist vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß“, so Albers.

Für den Gebotstermin zum 1. Dezember 2022 ist ein Volumen von 1.190 Megawatt ausgeschrieben. Dieses speist sich aus den Mengen, für die 2021 bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land keine Zuschläge erteilt wurden. Ausreichend Genehmigungen, um dieses Volumen zu befüllen, stehen zumindest formal zur Verfügung. Ob angesichts des gering bemessenen Höchstwerts auch die betriebswirtschaftliche Motivation zur Teilnahme gegeben ist, muss sich erweisen.

Quelle: BWE e.V., 26.10.2022
www.wind-energie.de

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