BEE: STROMPREISBEGRENZUNG UND AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN ZUSAMMENBRINGEN – BRANCHE FORMULIERT ECKPUNKTE

Morgen wird sich der EU-Ministerrat zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Energiepreisdeckelung befassen. Der weitgehende Stopp der russischen Gaslieferungen nach Europa, der schwächelnde französische Atomkraftwerkspark und der nahende Winter stellen Europa vor besondere Herausforderungen bei der Energieversorgung. Es sind massive soziale und ökonomische Verwerfungen zu befürchten. Deswegen haben sich auch die Ministerpräsident:innen der Bundesländer gestern für eine schnelle Krisenbewältigung inklusive einer umfassenden Entlastung von Haushalten und Unternehmen sowie die Transformation hin zu Erneuerbaren Energien ausgesprochen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt dies:

„Die Beschlüsse der gestrigen MPK enthalten ein klares Bekenntnis für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mittel- und langfristig soll der Energiebedarf in Deutschland vor allem durch den schnellen Ausbau klimafreundlicher Erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gedeckt werden. Dazu soll eine ergänzende Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung vorangebracht werden. Dafür wird es angesichts des immer noch zu langsamen Ausbautempos höchste Zeit“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Die fossil-atomaren Energiepreiskrise verursacht immense Preissprünge und belastet Haushalte und Unternehmen zunehmend. Die Erneuerbaren Energien wirken dagegen preissenkend auf den Strommarkt. Neben kurzfristigen Entlastungen durch staatliche Maßnahmen, die der BEE ausdrücklich begrüßt und sich solidarisch zeigt, geht es deshalb auch darum, Fehlanreize und Risiken für die Energiewende durch Marktverwerfungen zu vermeiden. Im Falle eines übereilten staatlichen Markteingriffs kann Investitionssicherheit untergraben und der weitere Ausbau der Erneuerbaren gefährdet werden. Deswegen braucht es klare Leitplanken für die weiteren Beratungen auf nationaler und EU-Ebene“, fordert Peter.

Dazu gehören aus BEE-Sicht die folgenden 6 Punkte:

1) Keine rückwirkenden Eingriffe: Das sich langsam wieder zum Positiven entwickelnde Investitionsklima in Deutschland darf nicht durch einen als willkürlich wahrgenommen staatlichen Eingriff gestört werden. Ein rückwirkend geltender Eingriff wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit. Darüber hinaus wurden vielerorts auf Basis der erzielten Einnahmen bereits umfangreiche Investitionen getätigt. Eine Rückzahlung könnte in diesen Fällen existenzbedrohliche Auswirkungen haben.

2) Zeitliche Begrenzung der Maßnahmen (unter 6 Monaten): Ein staatlicher Eingriff muss die Rückkehr zur Normalität schnellstmöglich regeln. Daher muss ein Eingriff von vornherein zeitlich begrenzt sein.

3) Flexibilitäten und Erneuerbare Vielfalt bewahren und weiter anreizen: Die Erneuerbaren Energien haben in ihrer Vielfalt unterschiedliche Eigenschaften, die beachtet werden müssen. Beispielsweise zeichnen sich einige Kraftwerke durch ihre flexible Fahrweise aus, die es auf dem Spotmarkt weiter anzureizen gilt. Eine starre Obergrenze für EE-Anlagen mit Brennstoffeinsatz, wie der Bioenergie, sowie eine vollständige Abschöpfung der über der Obergrenze liegenden Gewinne droht Anlagenbetreiber:innen teilweise in die Unwirtschaftlichkeit zu drängen, Flexibilitäten einzuschränken und somit die Knappheit am Strommarkt noch zu steigern. Außerdem ist die sehr heterogene Kostenstruktur gerade im Betrieb der Anlagen zu bedenken und ggfs. über einen prozentualen Kostenpuffer zu berücksichtigen. Zusätzliche Ausnahmen und Bagatellgrenzen sind erforderlich.

4) Investitionsspielräume für beschleunigten Ausbau weiterhin ermöglichen: Die Bemessung eines staatlichen Eingriffs muss ausreichend Gewinne zur Risikoabsicherung und für Neuinvestitionen lassen. Dabei muss gestiegenen Kosten (inflationsbedingt oder z.B. Substrat-, Vermarktungskosten-, Zins- und Anlagenkosten) ebenso wie normalem unternehmerischem Handeln ausreichend Rechnung getragen werden.

5) Auswirkungen auf Terminmärkte/Langfristmärkte beachten: Eine Einbindung der PPA, Langfrist- und Terminmärkte ist aufgrund der komplexen und schwer nachvollziehbaren Wertschöpfungsketten von gehandelten Produkten äußerst schwierig. Dennoch ist es zentral, auch die Langfristmärkte in den Mechanismus einzubeziehen, da andernfalls dem Spotmarkt steuerbare Leistung entzogen würde und dieser quasi gegenüber den Langfristmärkten künstlich verknappt würde.

6) Vorgehen im Europäischen Verbund koordinieren: Eine Umsetzung muss zwingend europäisch koordiniert werden. Unkoordinierte nationale Alleingänge könnten, wie das Beispiel Spanien zeigt, zu negativen Sekundäreffekten führen (z.B. mehr Gasverstromung oder Subventionsspirale nach oben). Für Deutschland als stark in den Binnenmarkt integriertes EU-Land ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarn von elementarer Bedeutung.

Quelle: BEE e.V., 29.9.2022
www.bee-ev.de

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