Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Entscheidung festgestellt, dass die Umwidmung von Mitteln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Einsatz für den Klimaschutz verfassungswidrig war. Dazu BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter:
„Die Bundesregierung ist nach dem heutigen Urteil in der Verantwortung, einen verfassungskonformen Weg zu finden, den erneuerbaren Transformationsprozess finanziell zu begleiten. Die Aufgabe bis 2045, unsere gesamte Wirtschaft zu dekarbonisieren und den Standort zukunftsfähig aufzustellen, ist durch das Urteil nicht infrage gestellt und bleibt bestehen. Sie ist durch ein früheres Urteil sogar untermauert worden.“
Quelle: BEE e.V., 15.11.2023
www.bee-ev.de
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s. MPK: Windbranche begrüßt Beschlüsse zur Regelung von Transporten
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s. HOHE AKZEPTANZ FÜR WINDENERGIE IN RHEINLAND-PFALZ
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s. Größter Abnehmer erneuerbarer Energien: Amazon kündigt 39 neue Nachhaltigkeitsprojekte in Europa an – darunter zwei Offshore-Windparks in Deutschland
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