BEE-Statement zur Brennelementesteuer

Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V., kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer.

 „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Überraschung. Es führt dazu, dass sich die Atomkonzerne einerseits bei den Entsorgungskosten für den Atommüll teilweise ihrer Verantwortung entziehen können, ohne andererseits über die Brennelementesteuer einen Ausgleich zahlen zu müssen. Die Bundesregierung hat ihnen erst im vergangenen Jahr die Kosten für die Atommüllentsorgung teilweise abgekauft.

Noch kann niemand die Gesamtkosten der Atommüllentsorgung abschätzen. Mit den Einnahmen aus der Brennelementesteuer hätte der Topf zur Finanzierung etwas gefüllt werden können. Dass stattdessen die Atomkonzerne, nach Jahrzehnten der Subventionen und guten Gewinnen mit ihrem Strom, nun Geld zurückbekommen, stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf – zu Lasten der Stromkunden und Steuerzahler. Das ist nicht gerecht.“

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Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

Quelle: BEE e.V., 8.6.2017
www.bee-ev.de

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