Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V., kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Brennelementesteuer.
Noch kann niemand die Gesamtkosten der Atommüllentsorgung abschätzen. Mit den Einnahmen aus der Brennelementesteuer hätte der Topf zur Finanzierung etwas gefüllt werden können. Dass stattdessen die Atomkonzerne, nach Jahrzehnten der Subventionen und guten Gewinnen mit ihrem Strom, nun Geld zurückbekommen, stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf – zu Lasten der Stromkunden und Steuerzahler. Das ist nicht gerecht.“
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Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Quelle: BEE e.V., 8.6.2017
www.bee-ev.de
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