BEE-Statement zum Kraftwerkssicherheitsgesetz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) eingereicht. Dazu BEE-Präsidentin Simone Peter:

„Das KWSG muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die Kraftwerkssicherung muss mit dem dringenden Bedarf an Flexibilitäten in Einklang gebracht und deshalb als Flexibilitätssicherungsgesetz ausgestaltet werden. Nur wenn die Leitplanken des neuen Strommarkts, der nach den Bedürfnissen der systemsetzenden Erneuerbaren Energien ausgerichtet ist, berücksichtigt werden, können eine gesicherte Versorgung, Flexibilität und die Einhaltung der Klimaziele erfüllt werden.

Dafür muss das flexibel steuerbare, heimische Back-up Erneuerbarer Energien zum Ausgleich der fluktuierenden Quellen Wind und Solar ebenso berücksichtigt werden wie Speicher- und Verbraucherflexibilität. Das wurde auch beim BMWK-Gipfel zur Kraftwerksstrategie von den Akteuren der klimaneutralen Energiewirtschaft eingefordert. Das Angebot der Erneuerbaren steht und es ist günstiger, sauberer und sicherer als die rund 15 Milliarden Euro teuren Erdgaskraftwerke. Schnellschüsse für Ausschreibungen für fossile Kapazitäten riskieren neue fossile Lock-Ins.

Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz braucht eine Überarbeitung mit anschließender Verlängerung ab 2026 bis 2035. Für zukünftige und bestehende KWK-Systeme müssen dabei Anreize zur Integration Erneuerbarer Energien geschaffen werden. Dabei sollten alle Erneuerbare Energieträger inklusive Biogas, feste Biomasse, Biomethan, grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate ohne Mengenbegrenzung angerechnet werden können. Eine Verlängerung ohne klimafreundliche Anreize lehnt der BEE ab.

Eine erneut extrem kurze Frist von nur drei Tagen zur Stellungnahme kritisiert der BEE wiederholt.“

BEE-Stellungnahme zum KWSG

Quelle: BEE e.V., 28.11.2024
www.bee-ev.de

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