Die lang erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befindet sich seit Anfang letzter Woche in der Ressortabstimmung. Bereits am 23. September soll der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium dann im Kabinett beschlossen werden. „Was lange währt, ist noch nicht gut, um das erforderliche Aufbruchssignal für Klimaschutz, Innovation und Energiewende zu senden. Während der Ressortabstimmung sind dringend Anpassungen erforderlich, die vergangene Fehlsteuerungen ausbügeln und die langjährige Kritik von Branche, Wirtschaft und Verbänden endlich aufnehmen. Die aktuelle Version des Referentenentwurfs zur EEG-Novelle greift eindeutig zu kurz“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Die adressierten Maßnahmen seien unzureichend, um neuen Schwung in den Ausbau der Erneuerbaren zu bringen. „Unter diesen Bedingungen können die Erneuerbaren Energien ihren Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele, der Ausbauziele für Erneuerbare der Bundesregierung und der Anforderungen der Industrie nicht leisten. Wir fordern dringend Nachbesserungen“, so Peter.
Die Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die Erneuerbaren Energien seien nicht geeignet, der wachsenden Nachfrage nach CO2-freier Energie aus Mobilität, Wärme und Industrie zu begegnen. Und Strom spiele im Rahmen der Sektorenkopplung eine wachsende Rolle. „Die Bundesregierung muss eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 vornehmen, die die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke gibt, die den zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern blockieren könnte“, so Peter. Zur Vermeidung der Lücke brauche es bis 2030 eine jährlich zu installierende Leistung von 4.700 MW Windenergie Onshore, 2.000 MW Windenergie Offshore, 10.000 MW Photovoltaik, 600 MW Bioenergie sowie jeweils 50 MW Geothermie und Wasserkraft. Hier sei darauf zu achten, dass Regelungen zur Eigenversorgung getroffen bzw. gestärkt würden, denn eine intelligente Ausgestaltung des Eigenverbrauchs könne Lastspitzen und Netzengpässe vermeiden sowie Netzausbaukosten verringern. Zudem erhöhe die Eigenversorgung die Akzeptanz für Erneuerbare Energien. Außerdem müsse der § 51 im EEG abgeschafft werden: „Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von EE-Anlagen trägt nicht dazu bei, die Problematik von Zeitfenstern mit negativen Strompreisen zu lösen. Vielmehr wälzt sie den Umstand, dass konventionelle Kraftwerke nachweislich in Zeitfenstern negativer Strompreise einspeisen, noch stärker als bisher auf die Erneuerbaren ab“, so Peter.
Im Bereich der Solarenergie müsse im Marktsegment der Gebäude-Photovoltaik von Ausschreibungen abgesehen werden. „Wenn Solarstromanlagen auf Gebäuden künftig nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an einer Auktion eine Marktprämie erhalten, so bremst das eines der wichtigsten Marktsegmente der Photovoltaik aus“, so Peter. Die negativen Erfahrungen in Frankreich zeigten, dass mit einem Ausschreibungssystem für PV-Dachanlagen weder die Mengenziele noch eine weitere Senkung der Vergütungssätze erreicht würde. „Wir sehen eine Anhebung der Ausschreibungsgrenze auf 1 Megawatt als erforderlich an“, fordert Peter.
Ebenfalls würden die Probleme des Ausbaus der Windenergie an Land nur unzureichend adressiert. Die Streichung des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es bedürfe aber konkreter Maßnahmen zur weiteren Flächenbereitstellung und vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. „Die Länder müssen sich im Rahmen einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung zu klaren Ausbauzielen bekennen. Hierzu braucht es eine feste Institutiton, die die Erfüllung der Ziele regelmäßig überprüft“, so Peter.
Auch im Bereich der Bioenergie gibt es Nachbesserungsbedarf. Zwar sei die wichtige Funktion der Flexibilität von Bioenergie erkannt, der Entwurf enthalte aber nur unzureichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse. „Es mangelt vor allem an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Diese brauchen wir, damit Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und Neubau ermöglicht wird“, kommentiert Peter. Zusätzlich sei eine Mobilisierung der Güllevergärung notwendig, wie sie im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist. „Die Begrenzung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung sollte auf 150 kW Bemessungsleistung erhöht und gleichzeitig die Begrenzung der installierten Leistung gestrichen werden“, fordert Peter. Ebenso würden die Potentiale von Wasserkraft und Geothermie ungenutzt bleiben. „Bei der Wasserkraft bedarf es einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen mit einer Leistung kleiner als 100 kW und die Degression der Einspeisevergütung muss ausgesetzt werden. Dies gilt auch für die Geothermie.“
„Wir brauchen noch vor dem geplanten Kabinettsbeschluss eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Zielrichtung der EEG-Novelle. Gerade vor dem Hintergrund notwendiger Impulse für ein nachhaltiges Konjunkturprogramm müssen die Erneuerbaren Energien gestärkt und so die Basis für eine nachhaltige und krisenresiliente Energieversorgung, einen zukunftsfähigen Industriestandort und das Erreichen der Klimaschutzziele geschaffen werden. Weil diese Herausforderungen alle Ressorts zu stemmen haben, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung für einen neuen Aufbruch. Die Branche der Erneuerbaren Energien steht mit einer Vielzahl von wettbewerbsfähigen Technologien bereit und übernimmt die Verantwortung für das Energiesystem der Zukunft: bürgernah, intelligent, sauber und sicher “, so Peter abschließend.
Quelle: BEE e.V., 11.9.2020
www.bee-ev.de
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auch WAHLAUFRUF: KOMMUNEN ALS TREIBER DER ENERGIEWENDE
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