Heute hat die Energieministerkonferenz (EnMK) unter Vorsitz Schleswig-Holsteins wichtige Beschlüsse für die weiteren Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor gefasst. Der BEE begrüßt die Beschlüsse, die die Vielfalt der Erneuerbaren Technologien ebenso berücksichtigen wie die Notwendigkeit von Planungs- und Investitionssicherheit beim Förderrahmen.
„Die EnMK sieht die Chancen der systemsetzenden Erneuerbaren im Stromsektor, der auch für viele weitere Anwendungen im Rahmen der Sektorenkopplung an Bedeutung gewinnt – von Wärmepumpen über grünen Wasserstoff bis E-Autos. Der Ausbau der fluktuierenden Erneuerbaren Wind und Solar muss ohne Brüche und neue Bremsen weitergehen. Deshalb begrüßen wir, dass die EnMK die steuerfinanzierte EEG-Förderung den jüngst geplanten Kapazitätszahlungen vorzieht.
Sie bietet Marktnähe, sichere Finanzierung durch die Banken und damit Planungs- und Investitionssicherheit. Insgesamt werden neue Abgaben und Umlagen für den Strompreis abgelehnt. Das unterstützt der BEE explizit, denn Sektorenkopplung braucht eher eine weitere Senkung der Stromkosten, z.B. durch die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum“, so Peter.
Die EnMK erkenne an, dass mit dem weiteren Ausbau von Wind und Solar der Bedarf an steuerbarer Leistung sinke und vermehrt Angebotsüberschüsse auf dem deutschen Markt entstünden, die negative Preise verursachen. „Wir teilen die Forderung der EnMK, dass die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse – geringere Marktwerte der Erneuerbaren und höhere Differenzkosten beim EEG – durch mehr Flexibilitäten, Netzausbau und Digitalisierung kompensiert werden können.
Der BEE fordert seit Jahren die Stärkung der flexibel steuerbaren Elemente auf Verbraucher-, Speicher- und Erzeugerseite, die die Nutzung des Erneuerbaren Stroms und seines Marktwerts stärken. Das Strommarktdesign muss dafür ebenso schnell angepasst werden wie die Förderung der flexibel steuerbaren Erneuerbaren, von Bioenergie über Wasserkraft bis Geothermie.“
„Es ist überfällig, das Potenzial der rund 10.000 bestehenden Bioenergieanlagen zu nutzen, statt deren Stilllegung nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode zu riskieren. Sie bieten eine kostengünstige und klimafreundliche Versorgung mit Strom und Wärme und sind eine heimische und günstige Flexibilitätsoption. Dafür muss das EEG-Ausschreibungsvolumen auf 1.800 MW und der Investitionszuschuss für die Flexibilisierung von Biogasanlagen auf 120 Euro/kW ab 2025 angehoben werden.“
Beim Ausschreibungsdesign drängt die EnMK zurecht für alle Erneuerbaren darauf, Fadenrisse zu vermeiden und den Ausbau weiter auf einem hohen Niveau zu halten. Wichtig sei, so Peter abschließend, dass dies ein Verständnis aller Bundesländer werde, denn nur eine föderale Gesamtverantwortung für die Energiewende stärke Standort, Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung.
Quelle: BEE e.V., 8.11.2024
www.bee-ev.de
vgl. Stellungnahme zur 1. Änderung des Regionalplans OWL
s. BWE-Statement zum Bruch der Ampel-Koalition
Bestandwindparks und Altanlagen mit Standort gesucht
vgl. Energieministerkonferenz: Keinen Stillstand in der Energiepolitik zulassen!
s. COP29: EU muss zum Vorreiter der globalen Energiewende werden
vgl. BEE zum Energiepapier der Unionsfraktion
s. Wind an Land schwenkt auf Zubaupfad von jährlich 10.000 MW ein
s. Wirtschaftsgipfel: Investitionen anreizen, günstige Erneuerbare nutzen
vgl. bne-Sachverständiger bei Bundestagsanhörung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Speicher: Lob und Verbesserungsvorschläge
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s. Bundesminister Robert Habeck: „Die Vorteile der Energiewende für die Menschen erfahrbar machen“
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