Nach der 2. Ausschreibung für die Windenergie an Land zeigt sich, dass der Systemwechsel zur wettbewerblichen Preisfeststellung in dem für die internationale Leistungsstärke essentiellen deutschen Heimatmarkt schnell korrigiert werden muss. Nur durch ein zügiges Handeln des Gesetzgebers lässt sich eine gefährliche Schwächung der deutschen Windindustrie vermeiden, die stark in international dynamisch wachsenden Märkten präsent ist.
„Damit wird den Akteuren der Branche die Grundlage für weitere Investitionen in die Energiewende genommen. Angesichts der durchschnittlich 3 bis 5-jährigen Genehmigungsverfahren sind hiervon auch die Projektträger massiv betroffen. Insgesamt stehen so gut 143.000 Arbeitsplätze auf der Kippe. Bundestag und Bundesregierung müssen deshalb schnell handeln“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Der BWE bleibt bei seiner bereits im November 2016 deutlich gemachten Ablehnung der Regelungen zur Bürgerenergie. Die Marktteilnehmer richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, die der BWE für grundfalsch hält und die jetzt zu massiven Unsicherheiten für den Zubau ab 2019 sowie deutlichen regionalen Verzerrungen führen. Wenn der Gesetzgeber etwas für von Bürgern getragene Projekte tun will, sollte es Ausnahmen von Ausschreibungen geben. „Wir wissen, dass sich die Bundesregierung angesichts der Kleinteiligkeit des deutschen Marktes mit der Nutzung einer solchen Ausnahme schwer tut. Allerdings haben wir bereits während des Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass sich z.B. über die Definition der Projektgröße, der kommunalen Gebietszuschnitte und/oder der Zahl der Projekte, die von einem Projektierer begleitet werden, einfach handhabbare Kriterien finden lassen“, machte Hermann Albers deutlich. Frankreich hat die von der EU-Kommission zugelassene Möglichkeit von Ausnahmen genutzt. Deutschland kann dies ebenso.
„Wir sehen die Chance, dass der Gesetzgeber noch in der voraussichtlich letzten Plenarsitzung vor der Bundestagwahl aktiv werden kann. Mit wenigen Korrekturen lässt sich weiteres Unheil vermeiden. Die BImSchG-Genehmigung und die 24+6monatige Umsetzungsfrist müssen zu generellen Voraussetzungen für die Ausschreibung schon in der nächsten Runde werden“, macht Hermann Albers deutlich, der dem Gesetzgeber auch die klare Bereitschaft des Branchenverbandes zur gemeinsamen Arbeit für die Stärkung der Windindustrie und die erfolgreiche Energiewende zusicherte. „Wir wollen, dass die Bundesregierung die Zusagen aus Paris und zum deutschen Klimaschutzplan einhalten kann. Wir unterstützen Bundesregierung und Bundestag in den gemeinsamen Anstrengungen Klimaschutz und ökonomischen Erfolg zu verbinden.“
Da die fehlerhafte Regelung der Bürgerenergie spekulative Gebote auf eine heute noch nicht in Genehmigungen abgebildete Anlagentechnologie bewirkt hat, fordert der BWE zusätzlich die Bundesnetzagentur auf, den Höchstpreis für die Ausschreibung am 1. November neu festsetzen.
Nur so lässt sich erreichen, dass bestehende, an klar definierte Anlagentypen gekoppelte Genehmigungen werthaltig bleiben. Sie wurden durch die Unternehmen solide und mit hohem finanziellem Aufwand erarbeitet, und durch einen deutlich messbaren Personalaufwand in staatlichen Behörden erbracht. Für die Zukunft wird es erforderlich, typenfreie Genehmigungen zu schaffen.
Quelle: BWE e.V., 29.08.2017
www.wind-energie.de
vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017
vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente
s Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich