Das Ausschreibungssystem befindet sich nach wie vor in einer Lernphase. Das Ausschreibungsdesign 2017 hat zu massiven Fehlsteuerungen geführt, u.a. weil zwischen Projekten, die bereits eine BImSchG-Genehmigung nachweisen mussten und Projekten, die ohne eine solche Genehmigung teilnahmeberechtigt waren, kein fairer Wettbewerb gegeben war. Die ersten beiden Ausschreibungen 2018 beenden diese Fehlentwicklung. Ihre Ergebnisse gilt es aufmerksam zu beobachten.
„Notwendig ist es nun, für politische Kontinuität zu sorgen und die BImSchG-Genehmigung schnell dauerhaft als einheitliche Grundlage festzulegen. Dies gibt den Akteuren die notwendige Sicherheit und wird eine ausreichende Liquidität in künftigen Ausschreibungsrunden absichern. Die regionale Ausgewogenheit beim Zubau gilt es genauso weiter zu analysieren, wie die Beteiligung von vor Ort bürgerschaftlich getragenen Projekten“, mahnte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE), in einer ersten Stellungnahme.
Positiv ist, dass die Festlegung auf die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme die gesetzlich definierte Bürgerenergie nicht beschränkt hat. Diese Akteure haben mit 19 erfolgreichen Geboten nachgewiesen, dass die BImSchG-Genehmigung keine begrenzende Hürde darstellt. Das Netzausbaugebiet hatte – wie bereits in den letzten beiden Ausschreibungen des Jahres 2017 – keine begrenzende Wirkung. Insgesamt hat sich die regionale Verteilung der Zuschläge verbessert. Nach wie vor schneiden allerdings die Länder Baden-Württemberg und Bayern signifikant schlecht ab. Die südlichen Bundesländer sind auf ein besser austariertes Ausschreibungsdesign angewiesen, um einen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten können.
„Die Entwicklung des durchschnittlichen Zuschlagswertes deutet an, dass sich im Markt ein belastbarer echter Marktwert entwickelt, der Projektfinanzierungen möglich erscheinen lässt. Dies ist ein wichtiges Signal an mittelständische Akteure, Bürgerprojekte und Energiegenossenschaften, die dringend gebraucht werden, um die Ausbauziele der künftigen Bundesregierung gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu realisieren“, kommentiert Hermann Albers die von der BNetzA bekanntgegebenen Ausschreibungsergebnisse weiter.
Gestern hat die Bundesnetzagentur auch die erste Gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Fotovoltaik gestartet. Der BWE lehnt das Gegeneinanderstellen dieser beiden Technologien ab. Es ist nicht erkennbar, wie diese Form der Ausschreibungen zu einem energiewirtschaftlich sinnvoll ausgewogenen EE-Mix beitragen kann. Technologien, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden, dürfen nicht in direkte Konkurrenz zueinander treten. Andernfalls werden Innovations- und Entwicklungspotenziale gefährdet. Wir sehen in technologiespezifischen Ausschreibungen nach wie vor das zielführende Instrument, welches sich durch die im EEG 2017 bereits vorgesehenen Innovationsausschreibungen mit besonders netz- oder systemdienliche Lösungen ergänzen lässt.
Ergebnisse der ersten Ausschreibung 2018 auf der Seite der BNetzA
Quelle: BWE e.V., 20.02.2018
www.wind-energie.de
s. Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018
vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018
s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln
vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente
s Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich
vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land
vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017