Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass 90 Prozent der Projekte aus der zweiten Ausschreibungsrunde für Solarparkleistung errichtet sind. Nur vier Anlagen wurden nicht gebaut. Für diese fallen jetzt Strafzahlungen an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben werden.
Zwei Jahre ist es her, dass die zweite Ausschreibungsrunde für Solarparkleistung in Deutschland zu Ende gegangen ist. Das Verfahren war immer noch im Testmoduls und die Ergebnisse waren verwirrend. Denn einige Teilnehmer hatten ihren Strom für einen Cent pro Kilowattstunde angeboten. Was natürlich nur ein strategisches Gebot war, um einen Zuschlag zu bekommen. In Wahrheit erhalten auch diese Bieter eine Marktprämie in Höhe von 8,49 Cent pro Kilowattstunde. Denn das Verfahren lief damals im sogenannten Uniform-Pricing-Modus ab.
Trotzdem war der Aufschrei groß. Doch dass die strategischen Gebote gar nicht so verkehrt waren, zeigt sich jetzt. Denn zwei Jahre später sind immerhin 33 Projekte realisiert. Das sind fast 90 Prozent der gesamten Leistung, die angeboten wurde. Nur für vier Projekte konnte keine Förderberechtigung ausgestellt werden, weil sie nicht rechtzeitig ans Netz gegangen sind. Das ist zunächst einmal ein erfreuliches Ergebnis. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, führt das unter anderem auf die Flexibilität des Verfahrens zurück. Denn eine ganze Reihe von Anlagen wurden auf einer anderen Fläche gebaut, als sie vorher geplant waren. Zudem hat auch die Aufteilung der Marktprämien auf mehrere Projekte Wirkung gezeigt. Denn von dieser Möglichkeit haben eine ganze Reihe von Projektierern Gebrauch gemacht.
Die Bundesnetzagentur sieht in der hohen Realisierungsrate aber auch ein Zeichen, dass die Ausschreibungen funktionieren. „Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie auch Anlagen errichten und betreiben können“, erklärt Jochen Homann richtigerweise. Allerdings fällt auch auf, dass im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde der Anteil der realisierten Projekte an den insgesamt vergebenen Zuschlägen gesunken ist. Das kann Zufall sein. Allerdings ist zwischen der ersten und der zweiten Ausschreibung der Zuschlagspreis drastisch gesunken. Ob es sich hier um einen statistischen Ausreißer handelt, wird sich zeigen, wenn klar ist, wie viele Projekte aus der dritten Ausschreibung tatsächlich auch gebaut wurden. Klar ist aber auch, die Projektierer gewinnen immer mehr Erfahrung mit dem Ausschreibungssystem, so dass sie auch immer besser ihre Planungen an den vorgegebenen Reglungen ausrichten können.
Homann sagt zudem: „Der Erfolg der Ausschreibungen bei der Photovoltaik beruht auf dem richtigen Verhältnis zwischen Realisierungsfrist und Höhe der Sicherheiten“. Doch genau wie bei der Aussage, dass die Realisierungsrate den Erfolg der Ausschreibungen bestätigen, spielt hier eine gehörige Portion Zweckoptimismus hinein. Denn die Realisierungsrate ist mitnichten ein Ergebnis der Ausschreibungen, sondern zeigt einfach nur, dass der Bedarf an Solaranlagen existiert. Ohne Ausschreibungen wäre die Realisierungsrate wahrscheinlich genauso hoch. Jedoch könnten dann mehr Projekte gebaut werden, als mit dem Deckel, der durch die Ausschreibungen auf den Zubau gelegt wird.
Ausschreibungsdesign ändern
Beim Ausschreibungsdesign ist ohnehin eine Überarbeitung der Regelungen längst überfällig. Denn der Preis des Stroms als alleiniges Kriterium taugt nicht, um die Anlagen dort zu bauen, wo sie auch gut aufgehoben sind – in der Nähe des Verbrauchers. Billig auf Ackerflächen oder preiswertem Land im Nordosten der Bundesrepublik zu bauen, hilft zwar, den Preis für den Solarstrom zu senken. Doch gleichzeitig werden die Netzkosten in die Höhe getrieben, je weiter der Strom transportiert werden muss. Nicht ohne Grund macht sich im Osten Unmut über die hohen Netzgebühren breit, die durch den Anschluss von billig produzierenden Ökostromkraftwerken in Kombination mit einem verschlafenen Netzausbau entstehen. Hier müssen in den Zuschlagskriterien dringend die Netzintegrationskosten mit einfließen, wie das bei den technologieoffenen Ausschreibungen schon der Fall ist. Nur so kann die Energiewende so umgesetzt werden, dass es auch eine Energiewende wird, nämlich dezentral.
Ob die Realisierungsrate außerdem tatsächlich ein Ergebnis der drohenden Strafzahlungen ist, ist zumindest zweifelhaft. Denn immerhin vier Projektierer müssen diese leisten. Wenn beim Bau der Anlage etwas schief geht, dann nützt auch eine drohende Strafe nichts, um sie rechtzeitig ans Netz zu bringen. Hier ist sicherlich auch ein weicheres Kriterium eher hilfreich. Beispielsweise, dass der Baufortschritt mit berücksichtigt wird, wenn es darum geht, zu bewerten, ob ein Projekt umgesetzt wird oder nicht.
Quelle: Erneuerbare Energien, 31.8.2017
www.erneuerbareenergien.de
s. Bundesnetzagentur startet nächste Solarausschreibung
vgl. Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Solarausschreibung nach dem EEG 2017
s. Bayerische Staatsregierung beschließt Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen