Anlässlich der heutigen Anhörung im federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der sich im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (19/16716) auch mit einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD befasst, der eine Neugestaltung des § 249 Absatz 3 BauGB vorsieht, unterstrich Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, die Notwendigkeit einer Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land.
„Für die Erreichung von 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 braucht es bei wachsendem Bedarfen durch Mobilität, Wärme und Industrie den Leistungsträger Wind. Die monatelange Abstandsdebatte hat schwer geschadet. Jetzt gilt es, nach vorn zu schauen und die gesetzlichen Weichen neu zu stellen. Für die Windenergie braucht es ausreichend Flächen. Mindestens 2 Prozent der Landesfläche in jedem Bundesland machen es möglich, dass die Windenergie 2050 gut 770 TWh CO2-freien Strom liefern kann. Da die Flächen in den Bundesländern ausgewiesen werden, braucht es einen Mechanismus, der sicherstellt, dass alle Bundesländer an dem gesamtgesellschaftlichen Ziel mitarbeiten. Wir begrüßen daher, dass es einen Koordinierungsmechanismus geben soll, der die Erfüllung der Ziele überprüft. Dieser muss über eine verbindliche Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt werden“, so Hermann Albers.
Der BWE fordert außerdem, das Repowering auf Bestandsflächen zu unterstützen. Hier braucht es einfache und schnellere Genehmigungsverfahren, sowie einen Fokus auf die Flächensicherung. „Wer die Bestandsflächen klug nutzt und möglichst langfristig für die Windenergie sichert, kann über Repowering viel erreichen. Aktuell beträgt die installierte Leistung pro Anlage durchschnittlich 1,8 MW, während die durchschnittliche Leistung neu genehmigter Anlagen bei 4 MW liegt. Ein Anreiz für Repowering in Form von Flächensicherung und schnellen Verfahren kann Potenziale erschließen“, so Hermann Albers.
Die Bundesländer und den Bund mahnte der BWE-Präsident zu Vorsicht bei der Ausgestaltung und Anwendung der neuen Länderöffnungsklausel. „Sie müssten wissen, dass sie sich damit auf äußerst unsicheres Gebiet begeben. Erst am 28. Mai 2020 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die polnische 10h-Regelung als europarechtswidrig bewertet. Abstandsvorschriften verstoßen gegen EU-Recht, wenn sie im Hinblick auf die verbindlichen nationalen Gesamtziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht erforderlich und verhältnismäßig sind. Dies sollte bei der Gestaltung des § 249 Absatz 3 BauGB im Blick behalten werden. Statt Restriktion braucht es heute einen Aufbruch: Für mehr Klimaschutz. Für mehr Investitionen. Für mehr Beschäftigung. Für saubere Energie für deren Erzeugung mindesten 2 Prozent der Fläche in jedem Bundesland ausreichen können.“
BWE-Position zum Gesetzentwurf
Quelle: BWE e.V., 15.6.2020
www.wind-energie.de
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