Voraussetzung für die Teilnahme an der 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land – für welche bis einschließlich 2. Mai 2017 Gebote abgegeben werden können – war, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 10. April 2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet ist.
Seit Monaten bereitet der BWE die Branche auf das Ausschreibungssystem vor. Dabei konzentrierte sich der Verband vor allem auf formale Fragestellungen rund um die Gebotsabgabe. Verhindert werden soll, dass Akteure wegen formaler Fehler aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Bei den seit April 2015 etablierten Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen wurden zuletzt noch fast 10 Prozent der Gebote ausgeschlossen.
Quelle: BWE e.V., 12.04.2017
www.wind-energie.de
vgl. 475 MW entscheiden sich für Ausschreibungen
s. Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. BWE lehnt großflächiges Netzausbaugebiet ab
vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten