„Das Energiesammelgesetz wird trotz einiger Verbesserungen im Detail im Vergleich zur geltenden Rechtslage bei weitem nicht ausreichen, um die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen“, sagt Carsten Pfeiffer anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Energiesammelgesetz am heutigen Dienstag. Der BEE begrüße ausdrücklich die Sonderausschreibungen, verweise aber darauf, dass ihnen an anderen Stellen Verschlechterungen gegenüberstehen. Vor allem betreffe dies die deutlichen Kürzungen bei der Solarenergie, so Pfeiffer.
„Die Chance, die Ausbaupfade an das Ziel, den Erneuerbare Energien-Anteil bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent anzupassen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt.“ Hier mahne der BEE dringend Korrekturen an. Solange die Ausbaukorridore nicht angehoben und solange der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik nicht gestrichen werde, könnten die Ziele nicht erreicht werden. „Es handelt sich lediglich um selektive Maßnahmen, wobei das Gesamtkonzept noch immer fehlt.“
Innovationsausschreibungen können aus Sicht des BEE grundsätzlich nützlich sein, um neue Erfahrungen zu sammeln. Wie sie im vorliegenden Entwurf ausgerichtet sind, dürfte aber eher zu Verschlechterungen als zu Verbesserungen führen. So können die bereits gesammelten Erfahrungen mit den sogenannten technologieoffenen Ausschreibungen inzwischen eindeutig als negativ eingestuft werden, gleiches ist für die Fixprämie und für die Vergütungsregelung bei negativen Strompreisen im Kontext der Innovationsausschreibungen zu erwarten.
Erneuerbare Energien sind dazu bereit, Systemverantwortung zu übernehmen. Deshalb ist unter anderem wichtig, den Redispatch-Prozess so zu gestalten, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien nicht weiter geschwächt wird. Gerade mit Blick auf den CO2-Ausstoß sollten Erneuerbare Vorfahrt haben. Die Parameter sind entsprechend auszurichten und die Umsetzung muss transparent gestaltet werden.
Download: BEE-Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelgesetzes zur Anhörung am 20.11.2018
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 48 Verbänden und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 338 500 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
Quelle: BEE e.V., 20.11.2018
www.bee-ev.de
s. Wie das Energiesammelgesetz die Energiewende abwürgt
s. Neue ehrgeizige Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
s. BWE legt Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Windenergie vor
vgl. Solaranlagen sind 2018 noch lukrativer geworden
s. Energiesammelgesetz: Pressestatement zum Kabinettsbeschluss
vgl. Historische Trendwende im EEG: Marktprämie bei null Cent
vgl. Wirtschaft entfesseln, Windenergie verhindern
auch Begeisterung für die Windenergie auffrischen – Politik unterstützen
s. Pro Energiewende – Nein zur Photovoltaik-Kürzung zum 01.01.2019
vgl. Deutliche Verbesserung am Energiesammelgesetz erforderlich