Das Bundeskabinett hat heute eine umfangreiche Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Integriert sind Änderungen am EEG 2021. Mit diesen sollten nicht nur die Anpassungen an das neue EU-Klimaschutzziel umgesetzt werden, sondern auch die Themen aus dem Entschließungsantrag der Koalition vom Ende letzten Jahres.
„Die Koalition geht mit wenig Ambition an die Arbeit. Es ist bedauerlich, dass die neuen europäischen Ziele nur sehr mangelhaft in langfristige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erhöhung der Ausschreibungsmengen wird leider nur für 2022 vorgesehen, wichtige Impulse für mehr Genehmigungen und damit mehr reale Projekte fehlen ganz“, kritisierte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
„Die Windenergie ist die tragende Säule der künftigen Energiewirtschaft. Die wichtigsten Themenfelder zur Beschleunigung von Genehmigungen bleiben nun zurückgestellt. Die großen Themen Repowering, Natur- und Artenschutzrecht, Baurecht, Planungs- und Genehmigungsrecht müssen nun auch noch gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen der Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes kraftvoll angepackt werden. Gesetzliche Schritte im Dialog mit den Ländern umzusetzen, muss angesichts von nur noch drei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages bis zur Sommerpause sehr schnell angegangen werden.
Es braucht schnelle konstruktive Klärungen, um eine Stromlücke zu vermeiden. Die Windbranche will ihren starken Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen wir eine aktiv zupackende Große Koalition, die Entscheidungen trifft und nicht verschiebt“, unterstrich Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Quelle: BWE e.V., 27.4.2021
www.wind-energie.de
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