Auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat der Ministerrat die Einführung einer verpflichtenden finanziellen Bürger- und Gemeindebeteiligung an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebilligt. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung. Aiwanger: „Nachdem ich bereits im Juli die Eckpunkte vorgestellt habe, haben wir jetzt eine umfassende Regelung zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern bei neuen Wind– und PV-Projekten beschlossen. Damit stärken wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Erneuerbaren Energien und steigern die Erfolgschancen der Projekte.“
Die Pflicht zur finanziellen Beteiligung gilt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen (WEA) ab mehr als 50 Metern Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt. Beteiligungsberechtigt sind bei den WEA sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden. Damit profitieren nicht nur die Standort- und Nachbargemeinden, sondern auch die betroffenen Bürger. Bei den PV-Anlagen profitieren die jeweiligen Standortgemeinden sowie ebenfalls deren Einwohner. Ausgenommen von der Pflicht sind besondere Photovoltaikanlagen wie Agri-PV oder Floating-PV.
Die Betreiber der Anlagen werden verpflichtet, sich mit den Gemeinden über eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zu einigen. Zur Auswahl gestellt werden eine Vielzahl an Beteiligungsoptionen wie z.B. Beteiligung an der Projektgesellschaft, Angebot zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Gemeinden oder Bürger, finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte. Die möglichen Optionen werden dabei nicht abschließend vorgegeben und können einzeln oder in Kombination gewählt werden. Auch eine Zahlung nach § 6 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) ist möglich.
Aiwanger: „Es ist uns wichtig, dass alle betroffenen Kommunen und Einwohner einen finanziellen Nutzen von EE-Anlagen haben. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung ermöglichen passgenaue Lösungen für jedes Projekt in Bayern.“
Das Angebot, das der Vorhabenträger nach dem Gesetzesentwurf vorlegen muss, hat dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0,2 und für die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Wird innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen, kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Antrag gestellt werden, um den Vorhabenträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verpflichten. Die Mittel, die den Gemeinden zufließen, haben diese zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnern einzusetzen.
Beispielrechnung:
- Bei einer modernen 5 MW-Windenergieanlage mit durchschnittlich 2.000 Volllaststunden pro Jahr entsprechen 0,3 Cent pro Kilowattstunde einer Summe von 30.000 Euro pro Jahr, wovon den Gemeinden 20.000 Euro und den Einwohnern 10.000 Euro zugutekommen sollen.
- Bei einer 5 MW-Photovoltaik-Freiflächenanlage mit durchschnittlich 1.000 Volllaststunden im Jahr entsprechen 0,3 Cent pro Kilowattstunde einer Summe von 15.000 Euro pro Jahr, wovon den Gemeinden 10.000 Euro und den Einwohnern 5.000 Euro zugutekommen sollen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 08.10.2024
www.stmwi.bayern.de
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