Wind als Leistungsträger der Energiewende bestätigt – unnötige Blockaden jetzt aus dem Weg räumen

Seit gestern sind die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen bekannt. Der BWE begrüßt, dass der entschlossene Ausbau der Windenergie im Vertrag festgeschrieben ist. Gleichzeitig kritisiert er, dass die erhofften Erleichterungen bei der Ertüchtigung der Verteilnetze nicht mehr explizit erwähnt werden.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Die zentrale Botschaft im Energiebereich des gestern vorgestellten Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sind die Bekräftigung eines entschlossenen Ausbaus aller Erneuerbaren und die Bestätigung der Ausbauziele für die Windenergie. Wind ist der preiswerte Leistungsträger der Energiewende. Der deutsche Stromverbrauch wird durch Elektrifizierung, Rechenzentren, Wasserstoffproduktion u.a. weiter steigen. Wind liefert dafür einen starken Beitrag, um Industrie und Verbraucher wettbewerbsfähig und kostengünstig zu versorgen. Dafür bleibt es unerlässlich, die gesetzten Ausbauziele zu erreichen. Hierfür gilt es unnötige Blockaden wie Netzengpassregionen und neue Unsicherheiten schnell auszuräumen. Der Koalitionsvertrag kann dann eine geordnete Ausgangsbasis sein.“

Der BWE begrüßt das deutliche Herausstreichen eines gesicherten Investitionsrahmens, der die Basis für Investitionen aus Mittelstand und Industrie bilden wird. Die Heraushebung der Flexibilität zeige, dass die künftige Koalition deren Bedeutung für das künftige Stromsystem anerkennt und nun nutzbar machen will. Bürgerenergie und Energy Sharing werden klar angesprochen. Die gleich mehrfach zugesagte physikalische Direktbelieferung von Unternehmen werde den Mittelstand massiv dabei helfen, eigene Dekarbonisierungsstrategien umzusetzen. Die Ankündigung, einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufzulegen, sollte durch die Schaffung eines ebenfalls angekündigten Rahmens für institutionelle Anleger bei Infrastruktur und Erneuerbare Energien flankiert werden. Es sei richtig, dass die Hafeninfrastruktur nun auch die energiepolitischen Erfordernisse berücksichtigen solle. Die Bekräftigung, die Genehmigungen für Schwerlast- und Großraumtransporte weiter zu beschleunigen, weise ebenfalls in die richtige Richtung.

Die Evaluation, der für 2032 festgelegten Flächenziele aus dem WindBG, darf nicht zu einer Verunsicherung der Arbeit der Regional- und Landesplanung führen. Vielfach ist die Flächenausweisung abgeschlossen oder weit fortgeschritten und erfolgt überdies fast überall in einem Schritt. Wenn die Evaluation der Ziele einen höheren Flächenbedarf feststellt, kann hier zu einem späteren Zeitpunkt leicht nachgesteuert werden.

Deutlich kritisiert der BWE, dass die in der AG Klima und Energie noch zugesagte Umstellung auf das Bauanzeigeverfahren bei der Ertüchtigung der Verteilnetze in einen Prüfauftrag zur Vereinfachung von Infrastrukturprojekten mutiert ist. Die Ertüchtigung von Verteilnetzen über Bauanzeige sollte zeitnah ermöglicht werden, auch wenn nicht mehr explizit im Koalitionsvertrag erwähnt. Damit wäre zugleich die Prüfung von blockierenden Engpassgebieten überflüssig. Diese lehnen wir ab.

„Wir rufen die Koalition zu einem beherzten Amtsantritt und schnellen gesetzgeberischen Maßnahmen auf. Die Umsetzung von RED III und NiS2 können genauso wie die noch offenen Punkte aus dem Pakt für Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsbeschleunigung, die schnelleren Genehmigungen bei Groß- und Schwerlasttransporten und die Regelungen zur physikalischen Direktbelieferung noch vor der Sommerpause erfolgen. Wir stellen uns auf die dafür erforderlichen konzentrierten und knappen parlamentarischen Verfahren ein“, so Bärbel Heidebroek.

Quelle: BWE e.V., 10.04.2025
www.wind-energie.de

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