
Die Hessische Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie (VwV) reduziert auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse die Abschaltzeiten von Windenergieanlagen zum Schutz von Greifvögeln, ohne das hohe Schutzniveau abzusenken. Die VwV wird nun durch neue Ergebnisse fachlich gestützt.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die erneute fachliche Bestätigung der VwV ist eine sehr gute Nachricht. Vor allem die dort etablierte windgeschwindigkeitsabhängige Abschaltung zum Schutz des Rotmilans und weiterer Arten sollte für alle Bundesländer als Vorbild gelten.”
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Sommer 2022 wurden fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen festgelegt, die das Tötungs- und Verletzungsrisiko von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten unter die sogenannte Signifikanzschwelle senken können. Diese Schutzmaßnahmen beinhalten oftmals die Abschaltung von Windenergieanlagen.
In Hessen konnten mit der Verwaltungsvorschrift bereits 2020 auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Flugverhalten verschiedener Greifvögel die Abschaltungen von Windenergieanlagen deutlich reduziert werden. Damit wird zugleich unter Einhaltung eines hohen Schutzniveaus für die betroffenen Greifvögel die Erzeugung sauberer Energie gesteigert.
Ein in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ im Oktober 2024 veröffentlichter Beitrag argumentierte dagegen. Auf Basis vermeintlich neuer Erkenntnisse wurde hier eine Anpassung der Hessischen VwV gefordert. Begründet wurde dies damit, dass die Windgeschwindigkeiten, bei denen Anlagen abgeschaltet werden, bisher viel zu niedrig angesetzt seien und im Ergebnis das angestrebte Schutzniveau nicht gewährleistet wäre. Die herangezogenen Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Forderungen sorgten bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für Zweifel. Denn: In der Hessischen VwV sollen 90% aller Flüge der Greifvögel geschützt werden. Wird dieser Maßstab an die Daten der neuen Untersuchung angelegt, so sind die Ergebnisse nahezu identisch mit denen, die der Hessischen VwV zugrunde liegen. Damit werden die Vorgaben der Hessischen VwV durch diese Forschungsergebnisse sogar bestätigt.
“In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “Naturschutz und Landschaftsplanung” (Heft 3) findet sich jetzt ein Hinweis auf eine entsprechende Ergänzung des Artikels. Danach steht nun fest, dass die Hessische VwV keiner Anpassung bedarf. Die Klarstellung unterstreicht zugleich, dass die VwV weiterhin als Maßstab für andere Bundesländer angelegt werden kann. Grundsätzlich resultieren Schwellenwertsetzungen aus adäquaten Abwägung des gesellschaftlichen Interesses und müssen wie in Hessen geschehen fachlich nachvollziehbar, aber letztendlich politisch gesetzt werden”, so Heidebroek.
Quelle: BWE e.V., 13.03.2025
www.wind-energie.de
s. Erneuerbare Energien für Energiesicherheit, Wertschöpfung und Bezahlbarkeit nutzen
s. Mit dem Geld der Zukunft in die Zukunft investieren
Verkauf von 90 Gwh/a Grünstrom per PPA aus einem Solarpark in Deutschland
s. BEE-Statement zur Einigung von Union und SPD auf ein Sondervermögen Infrastruktur
s. Erneuerbare Energien in neuer Legislatur als Investitions- und Innovationsbooster nutzen
Verkauf: 800 kWp Photovoltaikanlage (in Betrieb)