500 WINDTURBINEN MIT ZUSCHLAG AM NETZ

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3 Jahre nach Einführung der Ausschreibungen geht die 500. Windenergieanlage mit Zuschlag in Betrieb.

Am 19. Mai 2020 war es so weit: Die Inbetriebnahme der 500. Windenergieanlage mit Vergütungsanspruch aus der Ausschreibung wurde im Marktstammdatenregister registriert. Zwischen Mai 2017 und März 2020 fanden 15 Gebotstermine für Wind an Land statt, in denen 857 Zuschläge für 7.683 MW Leistung von der Bundesnetzagentur vergeben wurden. Davon sind mittlerweile die ersten 500 Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 1.650 MW in Betrieb. Von diesen Anlagen stehen jeweils 90 in Niedersachsen (311 MW) und Brandenburg (297 MW). Weitere 70 Windturbinen (213 MW) wurden in Nordrhein-Westfalen errichtet. In Rheinland-Pfalz zeigt sich die bislang höchste Realisierungsquote: Dort ist nahezu die Hälfte (47%) der bezuschlagten Anlagenleistung schon realisiert. Bundesweit sind bislang 22 Prozent der bezuschlagten Windturbinenleistung am Netz.

Von der bezuschlagten Leistung für sog. Bürgerenergiegesellschaften (3.292 MW) sind bislang erst 12 Prozent gebaut worden. Insbesondere Zuschläge, die 2017 für seinerzeit noch nicht immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen vergeben wurden, blieben bislang weitgehend ungenutzt.

Die Realisierung der Anlagen dauerte im Schnitt 22 Monate ab der Genehmigungserteilung und damit rund zehn Monate länger als Anlagen, die vor 2019 ohne Ausschreibungsbeteiligung ans Netz gingen. Vom Gewinn des Zuschlags bis zur ersten Stromerzeugung dauerte es rund 16 Monate.

Die Auswertung der für die Windturbinen prognostizierten Standorterträge zeigt, dass deren Gütefaktor im Mittel bei 76 Prozent liegt, wobei für die Hälfte der Anlagen ein Gütefaktor unterhalb von 75 Prozent gegeben wird. Bei lediglich einer von zehn Anlagen liegt der Gütefaktor oberhalb von 90 Prozent.

Quelle: Fachagentur Windenergie an Land e.V., 20.5.2020
www.fachagentur-windenergie.de

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