Bis zum Stichtag 28.2.2017 haben 52 der bis 31.12.2016 noch nicht umgesetzten Genehmigungen mit insgesamt etwa 475 MW gegenüber der Bundesnetzagentur auf eine Festvergütung verzichtet und nehmen damit an Ausschreibungen teil. Dies bedeutet, dass noch 8.365 MW, die bis 31.12.2016 eine Genehmigung erhalten hatten, in den Jahren 2017 und 2018 unter der dann sehr degressiv ausgestalteten Einspeisevergütung des EEG 2017 umgesetzt werden können.
„Wir hatten immer deutlich gemacht, dass jeder Projektinhaber genau prüfen sollte, wie die Degression im EEG auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte wirkt und auf dieser Basis fundiert zu entscheiden, ob eine Beteiligung an Ausschreibungen erforderlich sein kann. Wir sehen jetzt, dass sich Projekte im Umfang von ca. 8.365 MW eine Umsetzung zutrauen. Dies sichert für den Übergang 2017 und 2018 voraussichtlich einen stabilen Zubau auf dem Niveau der letzten drei Jahre“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Der BWE hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Informationstage zum Ausschreibungssystem durchgeführt und dabei auch die Juristische Handreichung erläutert. Es wird weitere Veranstaltungen geben, um gemeinsam mit Vertretern der Bundesnetzagentur die Formulare zu besprechen. Diese Informationstage zu den formalen Anforderungen im Ausschreibungsverfahren finden in Bielefeld, Fulda, Hamburg und Hannover statt. Information und Anmeldung ist hier möglich.
Quelle: BWE e.V., 8.3.2017
www.wind-energie.de
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. BWE lehnt großflächiges Netzausbaugebiet ab
vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten