3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

Expansion of onshore wind energy in Germany in the first half of 2016Die 3. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt deutlich wie rasch der Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, sinkt. Das ist eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Offenbar setzen immer mehr und auch neue Investoren auf einen sich stabilisierenden Strommarkt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzen kann, sind neue Instrumente wie ein beginnender Kohleausstieg und eine nachhaltige CO2-Bepreisung erforderliche wichtige Bausteine. Diese müssen durch die Bundespolitik verankert werden.

Erwartungsgemäß wird auch die dritte Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet.„Während die Energiewende nicht mehr aufzuhalten ist und die Windenergie in der Zukunft ganz unbestritten zum Lastenträger der dekarbonisierten Energiewelt wird, bringt die bereits nach der 1. Ausschreibung erkannte Fehlkonstruktion im Ausschreibungssystem die deutsche Windindustrie in große Bedrängnis. Die Gefahr ist groß, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt, der Hersteller, Zulieferer, Logistik und Planer gleichermaßen hart trifft und die Energiewende massiv auszubremsen droht“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Die die Ausschreibungen dominierende gesetzlich definierte Bürgerenergie setzt kalkulatorisch auf Effizienzgewinne von noch nicht im Markt etablierten Anlagentechnologien. Projekte, die bereits über eine BImSchG-Genehmigung verfügen, sind durch die Genehmigung an einen bestimmten Anlagentyp gebunden und deshalb im Wettbewerb benachteiligt. Unbedingt notwendig ist es daher, dass das Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung zur alleinigen Voraussetzung an der Teilnahme an Ausschreibungen wird.

Die Ausschreibungen im Jahr 2017 sind gleichzeitig durch eine hohe regionale Unausgewogenheit gekennzeichnet. Während noch unter der EEG-Systematik im 1. Halbjahr 2017 gut 45 Prozent des Zubaus in den südlichen Bundesländern erfolgte, fällt der verbrauchsstarke Süden im Ausschreibungssystem durch. Um den erforderlichen Ausbau im Süden zu gewährleisten, braucht es einen ganzen Strauß von Maßnahmen aus höherem Ausschreibungsvolumen, einfach handhabbarer De-Minimis-Regelung, Nachsteuern bei den Zuschlägen innerhalb des Referenzertragsmodells und der Möglichkeit größere Gewerbe- und Industrieabnehmer direkt beliefern zu können. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert, zügig zu handeln.

„Der Abbruch der Sondierungsgespräche für eine neue Bundesregierung lähmt die Politik. Die erkannte und dringend notwendige gesetzliche Reparatur am EEG 2017 darf trotzdem nicht verzögert werden. Es braucht jetzt ein klares Signal, dass nicht nur in der 1. und 2. Ausschreibung 2018, sondern künftig generell das Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung zur Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen wird“, machte Hermann Albers deutlich. „Die Politik darf nicht leichtfertig riskieren, dass die technologische Spitzenposition, die deutsche Unternehmen in rasch wachsenden internationalen Märkten haben, gefährdet wird.“

Überblick

1. Runde am 01. Mai 2017

  • 70 Zuschläge mit insgesamt 807 MW
  • Davon 65 Bürgerenergieprojekte mit insgesamt 776 MW
  • Höchstes Gebot mit Zuschlag 5,78 ct/kWh
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,71 ct/kWh
  • Höchster Zuschlag im Netzausbaugebiet 5,58 ct/kWh
  • Niedrigster Zuschlag im Netzausbaugebiet 5,25 ct/kWh

2. Runde am 01.August 2017

  • 67 Zuschläge mit insgesamt 1.013 MW
  • Davon 60 Bürgerenergieprojekte mit insgesamt 962 MW
  • Höchstes Gebot mit Zuschlag 4,29 ct/kWh
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,28 ct/kWh
  • Quote im Netzausbaugebiet (322 MW) wurde nicht erreicht

3. Runde am 01.November 2017

  • 61 Zuschläge mit insgesamt 1.000,4 MW
  • Davon 60 Bürgerenergieprojekte mit insgesamt 992,4 MW
  • Höchste Gebot mit Zuschlag 3,82 ct/kWh
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 3,82 ct/kWh
  • Quote im Netzausbaugebiet (430 MW) wurde nicht erreicht

Veröffentlichung der Bundesnetzagentur: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge zum Gebotstermin 1.11.2017

Quelle: BWE e.V., 22.11.2017
www.wind-energie.de

vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

vgl. Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

s. NRW geht leer aus

vgl. Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land

vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente

Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

s. Gefährden Ausschreibungen den Atomausstieg?