2023 – Neustart für die Windenergie

BWE

Mit einem nie zuvor dagewesenen Rekord-Ausschreibungsziel von fast 13 Gigawatt Leistung bei der Windenergie an Land sieht sich die Branche in Deutschland nach Jahren der politisch verordneten Bremsen 2023 vor einem Neustart. Insgesamt blickt man daher optimistisch auf das neue Jahr.

„Die Bundesregierung hat ihr erstes Jahr im Amt dazu genutzt, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, besonders des Leistungsträgers Windenergie, aktiv zu gestalten. Erste Fortschritte sind erkennbar, auch wenn noch offene Baustellen bestehen, die in diesem Jahr schnell geschlossen werden müssen. Dann kann der nötige Ausbau stattfinden und die volkswirtschaftlichen Wertschöpfungspotenziale der Windenergie entfesselt werden“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

„Wir sind der Koalition dankbar, dass in der Mitte des vergangenen Jahres neue Ausbauziele definiert, das überragende öffentliche Interesse herausgestellt, verbindliche Flächenziele festgelegt und erste Standardisierungen im Natur- und Artenschutz erreicht wurden. Noch offen sind dagegen die Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.“

Ein Gesetz zur Beschleunigung wurde 2022 als Teil des Sommerpakets angekündigt, dann jedoch in das erste Quartal 2023 verschoben. Noch immer behindern einzelne Belange (Denkmalschutz, Wetterradare, Hubschraubertiefflugstrecken, militärisches Radar, Drehfunkfeuer, etc.) den Ausbau in signifikanter Weise.

Nicht zuletzt gilt es auch das Marktdesign insgesamt anzupacken. Hierzu sollte die Plattform klimaneutrales Stromsystem bereits 2022 Ergebnisse liefern. Nun ist deren Einrichtung überfällig. „Noch immer wird die Windenergie abgeregelt, um Netzengpässe zu vermeiden. Dabei gibt es unter dem Schlagwort ‚Nutzen statt abschalten‘ technisch erprobte Möglichkeiten, jede produzierbare Kilowattstunde auch zu nutzen. Hier gilt, es den regulatorischen Rahmen entsprechend anzupassen und mit einem neuen Strommarktdesign betriebswirtschaftliche Anreize zu etablieren“ so Hermann Albers, der in dem Zusammenhang auf die Vorschläge des Bundesverbands Erneuerbare Energie für ein erneuertes Marktdesign verwies.

„Die 2022 beschlossenen Gesetze werden ihre volle Wirkung erst mittelfristig entfalten. Die bereits erfolgte Anhebung der Höchstwerte bei den Ausschreibungen wird umgehend wirksam. Andere schnell wirkenden Maßnahmen, wie ein Vorrang für Repowering mit abgekürzten Verfahren, müssen noch gesetzlich verankert werden. Allein hier schlummert ein Potenzial von 45 Gigawatt. Gleichzeitig bleiben die Bundesländer gefordert, die bundesgesetzlichen Regelungen schnell umzusetzen. Bund und Länder können dieses Jahr zu einem Neustart für den Leistungsträger Windenergie werden lassen. Diese stärkt die Energiesouveränität, hebt Wertschöpfung und erschließt Beschäftigung“, so Albers abschließend.

Quelle: BWE e.V., 3.1.2023
www.wind-energie.de

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