Die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU begrüßen das Engagement der Bundesregierung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen und für den Ausbau der Windenergie an Land im Speziellen. Das vorgelegte Gesetzespaket enthält bereits zahlreiche Verbesserungen, die allerdings nicht ausreichen, um die ambitionierten Ausbauziele aus dem EEG zu erreichen. In einem gemeinsamen Appell wenden sich die Energieverbände an den Deutschen Bundestag, die heute durch das Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dringend zu überarbeiten. Der Ausbau der Windenergie an Land darf nicht durch neue Regelungen und Rechtsunsicherheiten weiter verzögert werden. Im Gegenteil: Es braucht eine massive Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um die Ziele aus dem EEG erreichbar zu machen.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wir brauchen einen enormen Ausbau der Windenergie an Land, um mittel- und langfristig unabhängig von fossilen Energien zu werden und um die Klimaziele zu erreichen. Zu viele Projekte wurden in den letzten Jahren ausgebremst, weil die erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung standen oder viele artenschutzrechtliche Fragen unbeantwortet blieben. Die beiden heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzesvorhaben sind ausschlaggebend dafür, ob der notwendige Zubau auch gelingen kann.
Es ist gut, dass die Bundesregierung endlich die zentralen Hindernisse aus dem Weg räumen und jetzt die Planungsprozesse beschleunigen will. Sie hat mit dem Gesetzespaket einen mächtigen Kraftakt vollbracht. Insbesondere die generelle Einordnung der Windenergie im „überragenden öffentlichen Interesse“ und dass sie „der öffentlichen Sicherheit“ dienen im Bundesnaturschutzgesetz, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt gilt es, nicht kurz vor dem Ziel nachzulassen. Auf den entscheidenden letzten Metern brauchen wir noch essenzielle Änderungen. Unklare Regelungen, wie sie aktuell noch in der Novelle des Bundesartenschutzgesetzes stehen, nützen niemandem, weder den Projektierern noch dem Artenschutz.
Wichtig für eine echte Beschleunigung ist, dass die Gesetze bei allen Beteiligten, also bei den Projektierern, aber auch in den Behörden vor Ort Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht. Dafür braucht es einen klaren Bewertungsmaßstab, der im Gesetz festgelegt wird. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Hermann Albers, Präsident des BWE: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 2018 aufgefordert, im Bereich des Naturschutzrechts durch eine Standardisierung eine einheitliche Rechtsanwendung zu erreichen. Die Umweltministerkonferenz hat dazu gemeinsam mit Energie- und Umweltverbänden intensiv beraten. Die vorgelegte Formulierungshilfe wird weder dieser Aufforderung noch der dringend erforderlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gerecht und muss daher durch das Parlament dringend überarbeitet werden. Der Entwurf macht es ansonsten nicht möglich, die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele zu erreichen. Der Gesetzentwurf schafft neue Rechtsunsicherheiten und würde allein deshalb Genehmigungsprozesse verlängern. Nicht aufgegriffen werden die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission. Die sich neu ergebenden europarechtlichen Möglichkeiten müssen für eine signifikante Beschleunigung des Zubaus genutzt werden.“
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU: „Wir brauchen beim Windenergieausbau Tempo, Tempo und nochmals Tempo. Beim Flächenausweis von zwei Prozent geht die Ampelkoalition in die richtige Richtung. Ganz anders bei den geplanten Regelungen zum Bundesnaturschutzgesetz: Diese werden in keiner Weise zu einer Beschleunigung des Windenergieausbaus beitragen. Sie passen weder zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich des Naturschutzes noch zu den zu den Erfordernissen des Klimaschutzes. Wir brauchen ein Umdenken beim Artenschutz, das sich auch im Gesetz widerspiegelt. Es muss dabei um ein sinnvolles Miteinander gehen und nicht um ein Verhindern, das nur alles lähmt und mit dem wir uns keinen Schritt weiterbewegen. Konkret bedeutet dies: In der Gesetzeslogik und –methodik sollte die Population einer Art und nicht das einzelne Exemplar im Mittelpunkt stehen. Dies entspricht auch aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission“.
Den gemeinsamen Branchenappell der Verbände im Wortlaut finden Sie hier.
Quelle: BWE e.V., 15.6.2022
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